Genehmigung der A9-Teilstrecke Steg-Visp

In seiner Sitzung vom 11. Februar 2004 genehmigte der Staatsrat auf der Grundlage der 1994 und 1999 öffentlich aufgelegten Pläne das Bauprojekt des Autobahnabschnittes, welches Steg-Gampel Ost mit Visp West verbindet. Mit diesem Entscheid genehmigt der Staatsrat ebenfalls die Gesuche um die kantonalen Spezialbewilligungen betreffend die Begleitarbeiten des Projektes, einschliesslich der Kompensationsmassnahmen zu Gunsten der Natur. Die entsprechende Rodungsbewilligung ihrerseits liegt in der Zuständigkeit der Bundesbehörden und ist vom BUWAL am heutigen 17. März 2004 erteilt worden. In Beachtung der Koordinationspflicht wird der kantonale Entscheid erst heute, d.h. gleichzeitig mit demjenigen der Bundesbehörde, zugestellt. Dieses lange Verfahren kommt demnach in die entscheidende Phase, wo die Entscheide den vom Projekt betroffenen Personen, sowie den Gemeinden und den Organisationen, mitgeteilt werden. Die Ausarbeitung des Projekts hat aus verschiedenen Gründen viel Zeit in Anspruch genommen, im Besondern auch wegen einer durch die NEAT bedingten ergänzenden Planauflage. Eine gewisse Anzahl von Organisationen und Privatpersonen waren der Meinung, ein Trasse auf der Südseite des Talgrundes, das heisst am Fusse des Hanges, sei der vom Staatsrat vorgesehenen Linienführung vorzuziehen. Eine entsprechende Variante wurde ausgearbeitet. Der Staatsrat beschloss, die beiden sich konkurrierenden Varianten von einem neutralen Experten, Professor Philippe Bovy, evaluieren zu lassen. Dieser sprach sich unmissverständlich zu Gunsten des amtlichen Projektes aus, indem er Argumente im Zusammenhang mit der Raumplanung, dem Umweltschutz, sowie der Kohärenz mit der für die Durchfahrt von Visp vorgesehenen Lösung zur Geltung brachte. Gleichzeitig schlug er einige Massnahmen vor, die eine bessere landschaftliche Integration der Werke und eine Verringerung der mit dem Verkehr zusammenhängenden negativen Beeinträchtigungen erlaubten. Zusätzlich hat der Staatsrat, obwohl dies nicht zum Plangenehmigungsverfahren gehört, diesen Entscheid zum Anlass genommen, um die Grundlagen zum Projekt LEK (Landschaftsentwicklungskonzept) zu untermauern; dieses wird von den betroffenen Gemeinden, mit der Unterstützung durch die zuständigen staatlichen Dienststellen, umgesetzt. Das optimierte Projekt enthält bedeutende Verbesserungen in Bezug auf den Lärm, nämlich auf der ganzen Länge der Teilstrecke einen Flüsterbelag, sowie die progressive Absenkung der Linienführung der Fahrbahn bis auf die Höhe der SBB-Geleise in Richtung Anschluss Visp West. Mit den Gemeinden sind verbindliche Vereinbarungen getroffen worden in Bezug auf Landerwerb, auf Infrastruktur und auf Raumplanung. Eine allgemeine Koordination erfolgte ebenfalls mit dem Hochwasserschutzkonzept. In diesem Sinne wird die Redimensionierung der heutigen Kantonsstrasse den Schutzzielen der Dritten Rhonekorrektion Rechnung tragen. Diese Angelegenheit sprengt jedoch die Grenzen der heute genehmigten Teilstrecke; sie wird ebenfalls bei der Genehmigung des Anschlusses Visp West zu behandeln sein. Dieses Objekt wird die letzte Etappe des Marathonlaufs der A9-Verfahren im Oberwallis sein. Gleichzeitig setzen wir den langen Weg der Ausführung der Projekte fort; dieser ist voller Risiken in Bezug auf Beschwerden und entsprechende Verspätungen. Unser Ziel ist es, mit der grösstmöglichen Anzahl von Bauwerken auf allen Teilstrecken bereit zu sein. Damit soll verhindert werden, dass ein einziger Rekurs auf einer Teilstrecke den allgemeinen Baufortschritt behindert und so die Vollendung des Ganzen verspätet. Zur Zeit sind die finanziellen Mittel im Budget durch das 7. Bauprogramm der Nationalstrassen bestimmt. Für unseren Kanton ist darin ein Betrag von nahezu 2 Milliarden Franken vorgesehen; damit kann der Strassenbau in zehn Jahren, also im Jahre 2014, beendet sein. Nach verschiedenen Verschiebungen in den Programmen verlangen wir vom Bund die Einhaltung dieses 7. Bauprogramms.
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