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In seiner Sitzung vom 11. Februar 2004 genehmigte der Staatsrat auf der Grundlage
der 1994 und 1999 öffentlich aufgelegten Pläne das Bauprojekt des Autobahnabschnittes,
welches Steg-Gampel Ost mit Visp West verbindet. Mit diesem Entscheid genehmigt
der Staatsrat ebenfalls die Gesuche um die kantonalen Spezialbewilligungen betreffend
die Begleitarbeiten des Projektes, einschliesslich der Kompensationsmassnahmen
zu Gunsten der Natur. Die entsprechende Rodungsbewilligung ihrerseits liegt in
der Zuständigkeit der Bundesbehörden und ist vom BUWAL am heutigen 17. März 2004
erteilt worden. In Beachtung der Koordinationspflicht wird der kantonale Entscheid
erst heute, d.h. gleichzeitig mit demjenigen der Bundesbehörde, zugestellt. Dieses
lange Verfahren kommt demnach in die entscheidende Phase, wo die Entscheide den
vom Projekt betroffenen Personen, sowie den Gemeinden und den Organisationen,
mitgeteilt werden. Die Ausarbeitung des Projekts hat aus verschiedenen Gründen
viel Zeit in Anspruch genommen, im Besondern auch wegen einer durch die NEAT bedingten
ergänzenden Planauflage. Eine gewisse Anzahl von Organisationen und Privatpersonen
waren der Meinung, ein Trasse auf der Südseite des Talgrundes, das heisst am Fusse
des Hanges, sei der vom Staatsrat vorgesehenen Linienführung vorzuziehen. Eine
entsprechende Variante wurde ausgearbeitet. Der Staatsrat beschloss, die beiden
sich konkurrierenden Varianten von einem neutralen Experten, Professor Philippe
Bovy, evaluieren zu lassen. Dieser sprach sich unmissverständlich zu Gunsten des
amtlichen Projektes aus, indem er Argumente im Zusammenhang mit der Raumplanung,
dem Umweltschutz, sowie der Kohärenz mit der für die Durchfahrt von Visp vorgesehenen
Lösung zur Geltung brachte. Gleichzeitig schlug er einige Massnahmen vor, die
eine bessere landschaftliche Integration der Werke und eine Verringerung der mit
dem Verkehr zusammenhängenden negativen Beeinträchtigungen erlaubten. Zusätzlich
hat der Staatsrat, obwohl dies nicht zum Plangenehmigungsverfahren gehört, diesen
Entscheid zum Anlass genommen, um die Grundlagen zum Projekt LEK (Landschaftsentwicklungskonzept)
zu untermauern; dieses wird von den betroffenen Gemeinden, mit der Unterstützung
durch die zuständigen staatlichen Dienststellen, umgesetzt. Das optimierte Projekt
enthält bedeutende Verbesserungen in Bezug auf den Lärm, nämlich auf der ganzen
Länge der Teilstrecke einen Flüsterbelag, sowie die progressive Absenkung der
Linienführung der Fahrbahn bis auf die Höhe der SBB-Geleise in Richtung Anschluss
Visp West. Mit den Gemeinden sind verbindliche Vereinbarungen getroffen worden
in Bezug auf Landerwerb, auf Infrastruktur und auf Raumplanung. Eine allgemeine
Koordination erfolgte ebenfalls mit dem Hochwasserschutzkonzept. In diesem Sinne
wird die Redimensionierung der heutigen Kantonsstrasse den Schutzzielen der Dritten
Rhonekorrektion Rechnung tragen. Diese Angelegenheit sprengt jedoch die Grenzen
der heute genehmigten Teilstrecke; sie wird ebenfalls bei der Genehmigung des
Anschlusses Visp West zu behandeln sein. Dieses Objekt wird die letzte Etappe
des Marathonlaufs der A9-Verfahren im Oberwallis sein. Gleichzeitig setzen wir
den langen Weg der Ausführung der Projekte fort; dieser ist voller Risiken in
Bezug auf Beschwerden und entsprechende Verspätungen. Unser Ziel ist es, mit der
grösstmöglichen Anzahl von Bauwerken auf allen Teilstrecken bereit zu sein. Damit
soll verhindert werden, dass ein einziger Rekurs auf einer Teilstrecke den allgemeinen
Baufortschritt behindert und so die Vollendung des Ganzen verspätet. Zur Zeit
sind die finanziellen Mittel im Budget durch das 7. Bauprogramm der Nationalstrassen
bestimmt. Für unseren Kanton ist darin ein Betrag von nahezu 2 Milliarden Franken
vorgesehen; damit kann der Strassenbau in zehn Jahren, also im Jahre 2014, beendet
sein. Nach verschiedenen Verschiebungen in den Programmen verlangen wir vom Bund
die Einhaltung dieses 7. Bauprogramms. |