Lärmschutz im Wallis, Visp

Ausstellung "Hör - Erlebnis" Visp / 22.-30. Mai 2000 Die Behörde, die beauftragt ist, die Bevölkerung gegen den Lärm zu schützen, hat kaum eine leichte Aufgabe... Wie soll man beispielsweise das ständig zunehmende Mobilitätsbedürfnis und das Streben eines jeden von uns nach einer stets besseren Lebensqualität miteinander vereinbaren? Wie soll man einer Bevölkerung, die sich einem unertragbaren Lärmpegel ausgesetzt fühlt, erklären, dass die Berechnungsmodelle das Gegenteil beweisen, oder dass eine Verdoppelung der Anzahl Fahrzeuge auf einer Strasse nur eine Erhöhung des Lärmpegels von 3 Dezibel bewirkt? Wie soll man Schutzbauwerke in die Landschaft einfügen, ohne die Empfindlichkeit ihrer Schützer zu berühren? Die Ausstellung, die wir heute Abend eröffnen, wurde durch die Initiative der OGUV organisiert. Sie bezweckt die Bevölkerung mit dieser komplexen Problematik vertraut zu machen und auf kurze oder mittlere Sicht hin die Umsetzung einer effizienten Lärmschutzpolitik zu erleichtern. Die moralische und finanzielle Unterstützung des Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt ermöglicht uns ebenfalls mittels ausgewählter Beispiele die kantonalen Tätigkeiten betreffend die Lärmbekämpfung aufzuzeigen. Jede gute Umweltpolitik bevorzugt Vorbeugungsmassnahmen. Daher ist jedem Baubewilligungsgesuch für Bauvorhaben von einer gewissen Bedeutung ein Umweltverträglichkeitsbericht beizulegen. Darin werden die durch die geplante Anlage erzeugten Lärmbelästigungen bewertet und Schutzmassnahmen vorgeschlagen. Das Projekt der Nationalstrasse A9 in der Region Visp illustriert diesen Schritt. Bei bestehenden Anlagen wie Strassen, Schiessständen, Industrien, Eisenbahnen, Flugplätzen gilt es mittels Messungen oder Berechnungen den Lärmpegel, dem die Bevölkerung ausgesetzt ist, zu bestimmen. Als Beispiele wurden der Schiessstand von Visp und der Flugplatz von Turtmann gewählt. Bei den Strassen erfordern die ständige Fortentwicklung des Verkehrs und dessen Aufteilung auf neue Verkehrsachsen (beispielsweise die A9) eine regelmässige Anpassung des Lärmkatasters. Somit hat der Staatsrat kürzlich beschlossen für die Nachführung des Lärmkatasters betreffend die Kantonsstrassen und dessen vollständige Informatisierung einen bedeutenden Auftrag zu vergeben. Sobald für die verschiedenen Anlagen die Lärmpegel erhoben worden sind, kann man anschliessend, je nach Prioritäten, die Sanierungsprogramme festlegen. Unter den vorgeschlagenen Massnahmen figurieren in der Reihenfolge der Umsetzung, die Lärmbegrenzung an der Quelle, Aenderungen beim Betrieb von geräuschvollen Einrichtungen, die Begrenzung der Lärmausdehnung und letztendlich der Schallschutz von Gebäuden, die dem Lärm ausgesetzt sind. Die verschiedenen Tafeln, die von meinem Departement DVBU vorgestellt werden, zählen einige dieser Massnahmen detailliert auf. Dazu bleibt noch die Information insbesondere der Bevölkerung - und vielleicht hätte ich damit anfangen sollen. Ohne ihre Mitwirkung ist keine umweltrelevante Politik zu betreiben. Somit hat der Vorsteher des Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt ohne lange zu zögern sein Einverständnis zur Teilnahme an dieser Ausstellung abgegeben. Zum Schluss möchte ich all jenen bestens danken, die zur Verwirklichung dieses Anlasses einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, insbesondere der OGUV, der Gemeinde Visp, dem VCS, Sektion Wallis sowie die Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz, welche sich für die Umweltanliegen einsetzen. Jean-Jacques Rey-Bellet Staatsrat
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