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Ausstellung "Hör - Erlebnis" Visp / 22.-30. Mai 2000 Die Behörde, die beauftragt
ist, die Bevölkerung gegen den Lärm zu schützen, hat kaum eine leichte Aufgabe...
Wie soll man beispielsweise das ständig zunehmende Mobilitätsbedürfnis und das
Streben eines jeden von uns nach einer stets besseren Lebensqualität miteinander
vereinbaren? Wie soll man einer Bevölkerung, die sich einem unertragbaren Lärmpegel
ausgesetzt fühlt, erklären, dass die Berechnungsmodelle das Gegenteil beweisen,
oder dass eine Verdoppelung der Anzahl Fahrzeuge auf einer Strasse nur eine Erhöhung
des Lärmpegels von 3 Dezibel bewirkt? Wie soll man Schutzbauwerke in die Landschaft
einfügen, ohne die Empfindlichkeit ihrer Schützer zu berühren? Die Ausstellung,
die wir heute Abend eröffnen, wurde durch die Initiative der OGUV organisiert.
Sie bezweckt die Bevölkerung mit dieser komplexen Problematik vertraut zu machen
und auf kurze oder mittlere Sicht hin die Umsetzung einer effizienten Lärmschutzpolitik
zu erleichtern. Die moralische und finanzielle Unterstützung des Departementes
für Verkehr, Bau und Umwelt ermöglicht uns ebenfalls mittels ausgewählter Beispiele
die kantonalen Tätigkeiten betreffend die Lärmbekämpfung aufzuzeigen. Jede gute
Umweltpolitik bevorzugt Vorbeugungsmassnahmen. Daher ist jedem Baubewilligungsgesuch
für Bauvorhaben von einer gewissen Bedeutung ein Umweltverträglichkeitsbericht
beizulegen. Darin werden die durch die geplante Anlage erzeugten Lärmbelästigungen
bewertet und Schutzmassnahmen vorgeschlagen. Das Projekt der Nationalstrasse A9
in der Region Visp illustriert diesen Schritt. Bei bestehenden Anlagen wie Strassen,
Schiessständen, Industrien, Eisenbahnen, Flugplätzen gilt es mittels Messungen
oder Berechnungen den Lärmpegel, dem die Bevölkerung ausgesetzt ist, zu bestimmen.
Als Beispiele wurden der Schiessstand von Visp und der Flugplatz von Turtmann
gewählt. Bei den Strassen erfordern die ständige Fortentwicklung des Verkehrs
und dessen Aufteilung auf neue Verkehrsachsen (beispielsweise die A9) eine regelmässige
Anpassung des Lärmkatasters. Somit hat der Staatsrat kürzlich beschlossen für
die Nachführung des Lärmkatasters betreffend die Kantonsstrassen und dessen vollständige
Informatisierung einen bedeutenden Auftrag zu vergeben. Sobald für die verschiedenen
Anlagen die Lärmpegel erhoben worden sind, kann man anschliessend, je nach Prioritäten,
die Sanierungsprogramme festlegen. Unter den vorgeschlagenen Massnahmen figurieren
in der Reihenfolge der Umsetzung, die Lärmbegrenzung an der Quelle, Aenderungen
beim Betrieb von geräuschvollen Einrichtungen, die Begrenzung der Lärmausdehnung
und letztendlich der Schallschutz von Gebäuden, die dem Lärm ausgesetzt sind.
Die verschiedenen Tafeln, die von meinem Departement DVBU vorgestellt werden,
zählen einige dieser Massnahmen detailliert auf. Dazu bleibt noch die Information
insbesondere der Bevölkerung - und vielleicht hätte ich damit anfangen sollen.
Ohne ihre Mitwirkung ist keine umweltrelevante Politik zu betreiben. Somit hat
der Vorsteher des Departementes für Verkehr, Bau und Umwelt ohne lange zu zögern
sein Einverständnis zur Teilnahme an dieser Ausstellung abgegeben. Zum Schluss
möchte ich all jenen bestens danken, die zur Verwirklichung dieses Anlasses einen
wesentlichen Beitrag geleistet haben, insbesondere der OGUV, der Gemeinde Visp,
dem VCS, Sektion Wallis sowie die Aerztinnen und Aerzte für Umweltschutz, welche
sich für die Umweltanliegen einsetzen. Jean-Jacques Rey-Bellet Staatsrat |